Aufzeichnung von Schwerarbeitszeiten ab 2007
Februar 2007
:: In der ab 1. Jänner 2007 geltenden Schwerarbeitsverordnung (SchAVO) sind folgende Meldevorschriften vorgesehen: Für Dienstnehmer obliegt die Meldepflicht dem Dienstgeber nach § 41 ASVG; Selbständige (GSVG, FSVG, BSVG) haben diese Meldung selbst zu erstatten. Folgende Daten sind für Männer über dem 40. Lebensjahr und Frauen über dem 35. Lebensjahr gesondert zu melden : Besonders belastende Tätigkeit i.S. § 1 SchAV Name und Versicherungsnummer dieser Person Dauer dieser Tätigkeit Zeitpunkt der Meldung ist jeweils Ende Februar des Folgejahres. Für 2007 demnach spätestens der 29. Februar 2008. :: Für die Aufzeichnung enthält die Dienstgeberinformation der GKK die...