Umsatzsteuerpflicht der Refundierung von Ausbildungskosten
Juli 2010
Eine grundlegende Voraussetzung für die Beurteilung ob eine Leistung umsatzsteuerbar ist oder nicht, betrifft das Vorliegen eines Leistungsaustauschs . Ein Leistungsaustausch setzt eine innere Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung bei zwei Beteiligten voraus. Wenn dieser Leistungsaustausch fehlt (z.B. bei echten Schadenersatzleistungen), sind diese nicht steuerbar und unterliegen demnach nicht der Umsatzsteuer. Der UFS hatte nun folgenden Fall zu beurteilen (GZ RV/0807-W/06, 7.12.2009): ein Dienstnehmer kündigte vorzeitig seinen Dienstvertrag. Beim Arbeitgeber waren Ausbildungskosten angefallen, welche laut Kollektivvertrag vom Dienstnehmer anteilig refundiert werden mussten. Es stellt sich demnach die Frage, ob diese Refundierung der Umsatzsteuer zu...