Übersicht über die neuen Größenklassen
Oktober 2008
Durch die Anhebung der Größenklassen um mehr als 30% werden zahlreiche bisher mittelgroße Kapitalgesellschaften künftig als klein einzustufen sein. Dadurch fällt die Verpflichtung zur Abschlussprüfung sowie zur Erstellung eines Lageberichtes weg. Die Zuordnung zu einer Größenklasse besteht immer dann, wenn mindestens zwei der drei genannten Merkmale überschritten werden: Einzelabschluss Bilanzsumme in Mio € Umsatzerlöse in Mio € Arbeitnehmer Kleine Kapitalgesellschaften 4,84 9,68 bis 50 Mittelgroße Kapitalgesellschaften 19,25 38,5 bis 250 Große Kapitalgesellschaften Bei Überschreiten mind. 2 der 3 genannten Kriterien für...