Die steuerliche Geltendmachung von Umschulungskosten
November 2008
Umschulungskosten können Ausbildungs- und Fortbildungskosten vergleichbar als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Den Lohnsteuerrichtlinien sowie den uneinheitlichen UFS-Entscheidungen folgend, gelten als wesentliche Voraussetzungen, dass schon eine berufliche Tätigkeit bestanden hat und dass die Umschulung so umfassend ist, dass eine vom bisherigen Beruf verschiedene Tätigkeit ausgeübt werden kann. Der UFS hat in diesem Zusammenhang klargestellt (UFS vom 25.6.08, RV/0044-S/08), dass die Umschulung nicht auf die Ausübung einer neuen Haupttätigkeit abzielen muss, sondern dass auch Nebentätigkeiten als Grund anerkannt werden. Bedeutend ist, dass die Absicht der tatsächlichen Ausübung einer anderen...