Sportlerpauschalierungsverordnung - Steuerzuckerl für "unsere" Sportler
November 2008
Selbständig tätige Sportler, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, können ihre Einkünfte pauschal ermitteln, wenn ihre Auftritte im Rahmen von Sportveranstaltungen im Ausland im Verhältnis zu den Auftritten im Inland überwiegen . Wer als Sportler gilt, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung . Ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, ist nicht entscheidend. Artisten, Schauspieler und Trainer gelten jedenfalls nicht als Sportler, da die Erbringung einer sportlichen Tätigkeit nicht den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt. Ob die Auftritte im Inland oder im Ausland überwiegen , wird anhand der Kalendertage ermittelt, die der Sportler tatsächlich bei in- und...