Steuerliche Qualifikation von Incentives und Abgrenzung zu Schmiergeld sowie Bestechung
November 2007
Begriffsdefinition Unter Incentives sind im Steuerrecht geldwerte Zuwendungen (Barmittel, Wertgegenstände, Dienstleistungen, Reisen etc.) von Unternehmen an Geschäftsfreunde zu verstehen. Sofern es sich nicht um den Tatbestand des § 20 EStG (Repräsentation) handelt - der steuerlich neutral ist - ist zu prüfen, ob im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG eine Betriebsausgabe und beim Empfänger eine Betriebseinnahme vorliegt bzw. ein umsatzsteuerpflichtiger Tatbestand gegeben ist. Ertragssteuern :: Beim zuwendenden Unternehmer Eine Betriebsausgabe liegt dann vor, wenn die Zuwendung im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung steht. In Abgrenzung zum Werbegeschenk, das in keinem konkreten Zusammenhang mit einer Gegenleistung steht, ist...