Anhebung von Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen
August 2011
Nach mehr als zwei Jahren unveränderter Zinsen hat nun die durch die Erhöhung des Basiszinssatzes durch den EZB-Rat ausgelöste Anpassungsautomatik dazu geführt, dass auch die Stundungs -, Aussetzungs - und Anspruchszinsen entsprechend hinaufgesetzt wurden. Seit 13.7.2011 betragen die entsprechenden Jahreszinsen daher: ab 13.7.2011 bisher Stundungszinsen 5,38 % 4,88 % Aussetzungszinsen 2,88 % 2,38 % Anspruchszinsen 2,88 % 2,38 % Bekanntlich werden Stundungszinsen für die Stundung von Steuerschulden verrechnet. Aussetzungszinsen fallen dann an, wenn gegen eine Steuernachzahlung das Rechtsmittel der Berufung ergriffen wird und anstatt einer Stundung...