Neuregelung der Lohnkontenführung ab 2005
Juli 2005
Mit dem AbgÄG 2004 wurde die Lohnkontenführung wie folgt neu geregelt: Mindestangaben gem. § 76 Abs. 1 EStG Zusätzlich zu den schon bisher geforderten Pflichtangaben, wie Name, Versicherungsnummer, Wohnsitz, etc. kommt ab 2005 neu hinzu: Kinderzuschläge samt Name und Versicherungsnummer der betreffenden Kinder. Weitere Daten gem. § 76 Abs. 2 EStG Die bisher laut Gesetz geforderten weiteren Daten sind nunmehr in der Lohnkontenverordnung 2005 wie folgt geregelt: Bruttolohn (inklusive sonstige Bezüge und Vorteile), Zahltag, Lohnzahlungszeitraum, Trennung nach Tarifbesteuerung und festen Steuersätzen. Einbehaltene Lohnsteuer Bemessungsgrundlage und Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse Steuerfreie Bezüge gem. § 3 EStG...