Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für Verbrauch aus eigener Erzeugung mit erneuerbaren Energiequellen
September 2014
Mit der im Juli beschlossenen Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes wird nunmehr der Eigenverbrauch aus selbst erzeugter elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen bis zu einem Ausmaß von 25.000 kWh/Jahr von der Elektrizitätsabgabe (15 Cent je kWh) befreit . Ziel der Erweiterung der Befreiung ist die Förderung der umweltfreundlichen Energieerzeugung . Der Wert von 25.000 kWh/Jahr ist als Freibetrag geregelt, so dass bei einem Mehrverbrauch lediglich dieser besteuert wird. Bisher gab es eine Freigrenze - unabhängig vom eingesetzten Energieträger - von lediglich 5.000 kWh/Jahr. Als begünstigte erneuerbare Energiequellen gelten dabei vor allem die Photovoltaik, Wasser, Biogas und Windenergie . Zur...