Newsroom - Archiv

Aktuell Archiv Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://testweb.viennacoding.at/pudschedl.viennacoding.org/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Steuerliche Qualifikation der vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherung und Lohnnebenkosten


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 


November 2003

Kurz-Info: Steuerliche Qualifikation der vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Das Lohnsteuerprotokoll 2003 stellt hiezu folgendes klar:

:: Grundsatz
Die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung stellen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und sind der Steuerbemessungsgrundlage sowie der Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer hinzuzurechnen.

:: Nachzahlung auf Grund einer GPLA
Die Abkürzung bedeutet: Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben.

  • Der Arbeitgeber trägt (üblicherweise) die Nachzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. In diesem Fall gehören diese zur Bemessungsgrundlage für DB, DZ und KommSt, welche im Kalendermonat der Zahlung zu erhöhen ist. Lohnsteuerlich bleibt dies ohne Folgen, weil die Sozialversicherungsbeiträge als Werbungskosten die Lohnsteuerbemessungsgrundsage vermindern.
  • Der Arbeitgeber regressiert sich beim Arbeitnehmer hinsichtlich der bezahlten Arbeitnehmeranteile. In diesem Fall liegt keine Lohnzahlung vor und die Bemessungsgrundlagen sind nicht zu erhöhen.


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
....