Newsroom - Archiv

Aktuell Archiv Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://testweb.viennacoding.at/pudschedl.viennacoding.org/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Änderung beim Ausfüllen vom Lohnzettel für vorübergehend beschäftigte Dienstnehmer


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 


November 2003

Kurz-Info: Änderung beim Ausfüllen vom Lohnzettel für vorübergehend beschäftigte Dienstnehmer

Die bisherige (komplizierte) Vorgangsweise laut RZ 1230 LStR 2002 wurde vom BMF als praxisfremd erkannt und laut Lohnsteuerprotokoll 2003 wie folgt geändert: Da Bezüge gemäß § 69 Abs. 1 EStG pauschal endbesteuert sind, sind sie für die Steuerveranlagung nicht erforderlich. Zumal die neuen Lohnzettel auch als Beitragsgrundlagennachweis für Sozialversicherungszwecke dienen, sind künftig nur die sozialversicherungsrechtlichen Daten bekannt zu geben. Der lohnsteuerliche Teil ist daher nicht auszufüllen.


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
....