Newsroom - Archiv

Aktuell Archiv Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://testweb.viennacoding.at/pudschedl.viennacoding.org/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Nutzungsüberlassung der Wohnung gegen Dienstleistung


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 


November 2004

Kurz-Info: Nutzungsüberlassung der Wohnung gegen Dienstleistung

Im Mietvertrag waren als Gegenleistungen des Mieters diverse Dienstleistungen (Schneeräumung, Beaufsichtigung der Heizungsanlage, Reinigungsarbeiten etc.) vereinbart. Das Finanzamt qualifizierte diesen Vertrag als Dienstverhältnis und setzte Lohnsteuer fest. Der VwGH 28.4.2004, 99/14/0130 gab dem Fiskus mit der Begründung recht, dass für die steuerlichen Folgen die Einordnung der Vereinbarung als Mietvertrag oder Mietdienstvertrag irrelevant sei. Die Entlohnung für die erbrachten Dienstleistungen in Form der Nutzungsüberlassung der Wohnung stellt einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.

Bild: © dusk - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
....