Stundungszinsen gelangen nur zur Vorschreibung, wenn der Rückstand € 750,- übersteigt. Im übrigen setzt das Finanzamt Zinsen nur dann fest, wenn diese über € 50,- betragen.
Sozialversicherung
Für rückständige Beiträge, die nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind.