Steuerliche Maßnahmen im Zuge des Hochwasserentschädigungsgesetzes - aktualisiert
November 2002
Im folgenden ist die diesbezügliche Information des BMF kurz zusammengefasst: :: Geld- oder Sachspenden , die in Zusammenhang mit Hilfestellungen bei Katastrophen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) erbracht werden, sind im Rahmen des betrieblichen Werbeaufwands als Betriebsausgabe abzugsfähig. (§ 4 Abs. 4 Z. 9 EStG) :: Spenden von Privaten sind weiterhin steuerlich leider nicht absetzbar . :: Für den Zeitraum vom 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2003 gilt eine Sonderregelung für eine vorzeitige Abschreibung bei katastrophenbedingter Ersatzbeschaffung von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern (12 % vorzeitige Abschreibung bei der Herstellung von Gebäuden, 20 % bei der Anschaffung oder...