Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Wohnraumsanierung als Sonderausgabe bei Eigentumswohnung
August 2003
Aufwendungen für Wohnraumsanierung sind unabhängig vom Rechtstitel (Eigentum, Miete, Genossenschaftswohnung, Prekarium oder Wohnrecht) als (Topf-) Sonderausgaben abzugsfähig. Als Sanierungsaufwand für bestehenden Wohnraum kommt allerdings nur Instandsetzungs - oder Herstellungsaufwand in Frage (z.B. Sanierung des Wärmeschutzes, Austausch von Fenstern, Einbau von Badezimmern etc.) Durch diese Maßnahmen muss die Nutzungsdauer des Wohnraumes entweder wesentlich verlängert oder der Nutzungswert wesentlich erhöht werden. Durch Herstellungsaufwand kommt es zur Veränderung an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes. Die Neuschaffung von Wohnraum (z.B. Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung. Gleiches...