Kostenersätze für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
März 2007
:: Sozialversicherungsrecht Gem. § 49 Abs. 3 Z 20 ASVG ist der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sozialversicherungsfrei . Die Höhe dieser Beträge ist lt. Info der NÖ GKK wie folgt zu ermitteln: Bei tatsächlicher Benutzung des Massenbeförderungsmittels sind es die Kosten der Jahres- oder Monatskarte. Wird kein Massenbeförderungsmittel benutzt, obwohl es eines gibt, sind die Kosten bei der ÖBB, Post etc. zu erfragen. Verkehrt kein Massenbeförderungsmittel, oder ist dieses nicht zumutbar, kann ein Fixbetrag von € 0,09 pro Straßenkilometer herangezogen werden. Sonderfälle: Der Dienstnehmer erwirbt eine Monatskarte, der...