Newsroom - Archiv

Aktuell Archiv Suche

Februar 2009

Keine Sonderausgaben bei selbst durchgeführter Wohnraumsanierung

Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (einschließlich Instandsetzungsaufwendungen, energiesparende Maßnahmen, Herstellungsaufwendungen) sind dann als Sonderausgabe absetzbar, wenn die Sanierung im unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist. Wie der UFS (GZ RV/2699-W/08 vom 10.12.2008) jüngst bestätigt hat, erfüllen Materialrechnungen alleine nicht diese Voraussetzung. Es ist somit kein Sonderausgabenabzug bei Selbstmontage möglich! Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige die Beauftragung eines Professionisten nicht leisten kann oder die Eigenmontage wesentlich billiger kommt. Hintergrund dieser rigorosen Bestimmung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit c EStG) ist die Bekämpfung von Pfusch.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia


Verwandte Themen:
Immobilie | Wohnraum | Sonderausgabe

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
....