EuGH zum Vorsteuerabzug bei "Briefkastenadressen"
April 2018
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigte sich in einer Entscheidung von November 2017 wieder einmal mit der Frage, unter welcher Voraussetzung Eingangsrechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigen . In den konkreten (deutschen) Fällen versagte das Finanzamt dem Steuerpflichtigen den Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass keine formell richtigen Rechnungen vorlägen. Auf den Eingangsrechnungen wurden zwar der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers angeführt, aber es handle sich bei der angegebenen Firmenanschrift um einen " Briefkastensitz " bzw. eine " Briefkastenadresse" , an dem der Lieferant nur postalisch erreichbar gewesen sei. An der angegebenen Adresse würde jedoch weder eine...