Bruno Pudschedl
Steuerberater

Fasangasse 49/2/27+28
1030 Wien

+43 (0)1 - 798 27 62 0

Fax: +43 (0)1 - 799 24 21

e-mail » kanzlei@pudschedl.at

Kanzleizeiten:
Montag - Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Newsroom - Aktuell



August 2023

Für den Gruppenantrag müssen die amtlichen Formulare verwendet werden

Für die Aufnahme eines Gruppenmitglieds in die steuerliche Unternehmensgruppe wird § 9 KStG folgend vorausgesetzt, dass der Gruppenantrag nachweislich vor Ablauf jenes Wirtschaftsjahres jeder einzubeziehenden inländischen Körperschaft unterfertigt wird, für das die Zurechnung des steuerlich maßgebenden Ergebnisses erstmals wirksam sein soll.

Das BFG hatte sich (GZ RV/7102169/2022 vom 3. Februar 2023) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem die Gruppenträgerin am 23.12.2021 einen formlosen Antrag auf Bildung einer Steuergruppe (alle beteiligten Kapitalgesellschaften haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag) gem. § 9 KStG via FinanzOnline eingebracht hat - mittels "Sonstige Anträge", da in FinanzOnline keine eigene Eingabemaske für einen Gruppenantrag vorgesehen ist. Seitens des Finanzamts wurde daraufhin mit einem Mängelbehebungsauftrag reagiert - im Endeffekt war dieser jedoch für das Unternehmen nicht erfolgsversprechend, da trotz Unterzeichnung des Gruppenantrags im Februar 2022 und Übermittlung an das Finanzamt via Einschreiben eine Gruppenbildung für das Jahr 2021 nicht mehr möglich war. Die Unterfertigung des Gruppenantrags vor Ablauf des einzubeziehenden Wirtschaftsjahres ist nämlich eine materielle Voraussetzung. Eine verspätete Unterzeichnung der Formulare ist daher kein sanierbarer Mangel.

Das BFG betonte in seiner Entscheidung, dass der Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe die Verwendung amtlicher Formulare voraussetzt. Die amtlichen Formulare für den Gruppenantrag G1, G2 und G4 können nicht online ausgefüllt und übermittelt werden - sie stehen nur in Papierform zur Verfügung. Daher müssen diese Formulare ausgedruckt und im Original unterzeichnet eingereicht werden. Die Übermittlung der Formulare als "Sonstiger Antrag" in FinanzOnline ist wirkungslos. Laut BFG hätte im vorliegenden Fall das Finanzamt auch gar keinen Mängelbehebungsauftrag erlassen dürfen, da der Mangel (der verspäteten Unterzeichnung) gar nicht mehr hätte behoben werden können.

Für die Praxis bedeutet dies, dass amtliche Formulare wie etwa der Gruppenantrag mit einer Originalunterschrift (eingeschrieben) per Post zu übersenden oder persönlich beim zuständigen Finanzamt abzugeben sind. Hingegen ist die Übermittlung via FinanzOnline als sonstiges Anbringen laut BFG ein rechtliches "Nichts". Entsprechend einer als Reaktion des BMF auf das BFG-Judikat Ende März 2023 veröffentlichten Information soll es ebenso möglich sein, Formulare mittels der Funktion sonstiges Anbringen hochzuladen, wenn die Formulare mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterfertigt wurden.

Bild: © Adobe Stock - Jo Panuwat D


Verwandte Themen:
Gruppenbesteuerung | Gruppenantrag | BFG | FinanzOnline | amtliche Formulare

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen


Weitere Steuernews Newsroom »


Steuerberatung

Heutzutage gibt es kaum noch Entscheidungen, bei der nicht Steuerfragen aufkommen, egal ob Sie national oder international tätig sind. Eine umfassende steuerliche Beratung ist von großer Bedeutung, da in den letzten Jahrzehnten die Steuerangelegenheiten komplexer und anspruchsvoller geworden sind und ein hohes Maß an Branchenkenntnissen und Expertenwissen sowie langjährige Erfahrung erforderlich sind.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne und stehen Ihnen auch bei jeder Art von Prüfungen zur Seite (Betriebsprüfungen, GPLA-Prüfungen, Vergnügungssteuer-Prüfung, etc.)

Weiters verweisen wir auf den Punkt Spezialgebiete!

Kontakt »

^

Buchhaltung

Wir übernehmen gerne die Führung Ihres Rechnungswesens und liefern aussagekräftige Informationen für Ihr Unternehmen, wenn Sie es wünschen beraten wir Sie auch gerne über eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten.

  • Laufende monatliche Buchführung (Finanz- u. Anlagenbuchhaltung)
  • Umsatzsteuervoranmeldung, zusammenfassende Meldung, div. statistische Meldungen, Kostenrechnung
  • Unterstützung bei der Organisation des Rechnungswesens  

Kontakt »

^

Jahresabschluss

Ein zentraler Aufgabenbereich unserer Kanzlei ist die Erstellung von:

  • Jahresabschlüssen
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Steuererklärungen  
  • Steuerplanungen  
  • Unternehmensbesteuerung sowie Steuergestaltung von Kapitalanlagen und Immobilien
  • Aufbereitung des Jahresabschlusses für Finanzierungsgespräche

Kontakt »

^


Lohnverrechnung

Die Lohn- und Gehaltsverrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts als auch des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und den dazugehörigen Nebenbestimmungen. Die Anforderungen die durch die kurzfristigen und stetigen Veränderungen im Aufgabenbereich entstehen, werden durch permanente Weiterbildung unseres Teams abgedeckt!

Wir übernehmen gerne für Sie diese umfangreichen Themengebiete und hoffen durch unsere professionelle Abwicklung einen Mehrwert für Sie zu erzielen.

  • Lohn- und Gehaltsverrechnung
  • laufende Führung der Lohnkonten
  • Beratung in sozialversicherungs- u. arbeitsrechtlichen Sonderfragen  
  • Rückstellungsberechnungen für Jahresabschluss  
  • Unterstützung bei Abgabenprüfungen
  • Beratung zu Kollektivverträgen aller Art  
  • Unterstützung bei Arbeitsverträgen bzw. Dienstzetteln für neue ArbeitnehmerInnen
  • Meldungen Gebietskrankenkasse, Finanzamt und Gemeinden
  • Mitarbeit von Familienangehörigen im Unternehmen
  • Mögliche steueroptimale Pensionszusagen
  • Abfertigungen und vieles mehr, ...  

Kontakt »

^

Spezialgebiete

Im Verlauf der Jahre haben wir viel Fachwissen und spezifisches Branchenwissen im kunst- und kulturschaffenden Bereich insbesondere bei Steuern, Sozialversicherung, Subventionsabwicklung etc. erworben.

Hier treffen persönliches Interesse, berufliche Leidenschaft und privates Engagement aufeinander um für unsere Mandanten eine spezielle aber auch individuelle Betreuung vornehmen zu können. 

  • Beratung für Kunst- und Kulturschaffende
  • Beratung für Non-Profit-Organisationen (Vereine, gemeinnützige GmbHs etc.)
  • Beratung in Sozialversicherungsangelegenheiten auch im internationalen Kontext  
  • Gründungsberatung auch im Hinblick auf Rechtsformgestaltung  
  • Beratung und Hilfestellung bei KSVF-Anbringen und Abwicklungen
  • Unterstützung Finanzierungsberatung

Kontakt »

^