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November 2004 |
Aktuelles zum österreichischen Privatstiftungsgesetz |
Durch die Steuerreform ab 2005 steigt die Attraktivität der österreichischen Privatstiftung (PSG) infolge der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % und der Gruppenbesteuerung. Hinsichtlich des Durchgriffsrechtes auf das Stiftungsvermögen für Unterhalts- und Pflichtteilsberechtigte, sowie Gläubiger des Stifters wird auf die einschlägige Rechtsprechung hingewiesen. Steuerliche Aspekte :: Erbschafts- und Schenkungssteuer Für die Widmung des Stiftungsvermögens sind 5 % an den Fiskus abzuführen. Da die Stiftung auf eine lange Periode angelegt ist und als juristische Person nicht stirbt, entfällt für diese Zeit die sonst in der Regel öfter und höher anfallende Erbschaftssteuer. :: Laufende Besteuerung
Anmerkung: Werden Substanzeinlagen (z.B. Liegenschaften) an Begünstigte zugewendet, so unterliegt diese Zuwendung ebenfalls der 25%igen KEST bzw. dem halben Einkommen-Steuersatz. Substanzeinlagen sollen daher tunlichst vermieden werden. Stattdessen sollte nur das Fruchtgenussrecht eingebracht werden. :: Attraktivitätssteigerung durch die Steuerreform 2005 Durch die erwähnte Absenkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2005 sinkt die Gesamtbesteuerung bei Ausschüttung von bisher 50,5 % auf 43,75 %. Die neue Gruppenbesteuerung ermöglicht es, Verluste ausländischer Töchter mit Gewinnen gegenzurechnen, sodass die inländische Steuerbelastung minimiert werden kann. Für Ausländer gewinnt daher die österreichische Privatstiftung erhöhte Attraktivität. Deutschen Bürgern bereitet allerdings die sogenannte "Fluchtsteuer" Probleme. Der deutsche Fiskus erkennt nämlich die österreichische Stiftung 10 Jahre lang nicht an. Da diese Besteuerung aber offensichtlich der Niederlassungsfreiheit laut EU-Recht widerspricht, ist mit einer ehebaldigen Aufhebung durch den EuGH zu rechnen. Durchgriffsrechte auf das Stiftungsvermögen Der Gesetzgeber hat im PSG zu diversen Gestaltungsproblemen nicht oder nur vage Regelungen getroffen, sodass der Gestaltungsfreiheit breiter Raum verbleibt. Damit kommt bei Streitigkeiten der Rechtssprechung erhöhte Bedeutung zu, wie aus folgenden Beispielen zur Frage des Durchgriffsrechtes hervorgeht. ::Unterhaltspflicht des Stifters Auf Grund des OGH-Urteils 2 Ob 295/00 x, vom 23. November 2000 kann salopp festgestellt werden: "Stiften gehen gilt nicht"! Das Urteil leitet aus § 94 ABGB den sogenannten Anspannungsgrundsatz ab, wonach dem Unterhaltsverpflichteten jenes Einkommen zuzurechnen ist, das aus dem Vermögen, dessen er sich zugunsten der Stiftung begeben hat, erzielbar wäre und bei der Unterhaltsberechung daher zu berücksichtigen ist. :: Pflichtteilsanspruch und Anspruch auf Heiratsgut (Ausstattung) gegen den Stifter :: Exekutionssicherheit für Stiftungserklärungen? Welche Möglichkeit der Stifter hat, den Durchgriff von Privatgläubigern des Stifters auf das Stiftungsvermögen zu verhindern, sei auf die Entscheidung des OLG Linz 6 R 206/01 h verwiesen. Verzichtet der Stifter auf das Recht zur Änderung der Stiftungserklärung bzw. bindet er das Änderungsrecht an die Zustimmung des Stiftungsvorstandes, hat der Privatgläubiger des Stifters keine Exekutionsmöglichkeit auf das Stiftungsvermögen. Hinzuzufügen ist allerdings, dass bei einer derartigen "exekutionssicheren" Gestaltung nicht die Übertragung des (nahezu) gesamten Vermögens des Stifters an die Privatstiftung erfolgen darf, weil damit die Haftung nach § 1409 ABGB ausgelöst werden könnte. Änderung der Stiftungsrichtlinien vom 10. März 2004 Abschließend sei auf die Änderungen der Stiftungsrichtlinien durch das BMF auf Grund des Budgetbegleitgesetzes und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes hingewiesen. Die Änderungen betreffen im wesentlichen den Verweis auf die neue internationale Regel der Schachtelbeteiligung und die Nutzungsüberlassung. Ferner wird die eingangs erwähnte Zwischenbesteuerung näher erläutert. Abschliessend sei auf Rz 318 StiftR hingewiesen, wonach unentgeltliche Zuwendungen von ausländischen Stiftungen nicht der Schenkungssteuer unterliegen. Damit öffnen sich Tore für die steuerfreie Transferierung ausländischen Vermögens nach Österreich. Bild: © Picture-Factory - Fotolia |
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