Artikel empfehlen
Oktober 2004 |
Beschäftigung von neuen EU-Bürgern in Österreich ab 1. Mai 2004 |
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch für diese Personen nach wie vor das Ausländerbeschäftigungsgesetz bis 2011 anzuwenden ist. Für diese Periode gelten allerdings einige Übergangsbestimmungen. :: Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung Den neuen EU-Bürgern wird diese nur dann erteilt, wenn sie Schlüssel- bzw. Saisonarbeitskräfte sind. Ausnahmen bestehen für: :: Keine Beschäftigungsbewilligung ist erforderlich für die neuen EU-Bürger von Malta und Zypern und seit 1. Juni 2004 auch für Schweizer Staatsbürger. Bild: © Nomad_Soul - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. |
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |