Klarstellung bei der Zurechnung von höchstpersönlichen Tätigkeiten
April 2009
Im Rahmen des Wartungserlasses zu den EStR 2000 vom 12.1.2009 ist es auch zu einer Änderung hinsichtlich der Vergütung von höchstpersönlichen Tätigkeiten gekommen. Die praktischen Konsequenzen, welche ab 1.7.2009 in Kraft treten, sind verglichen mit der minimalen sprachlichen Änderung (es wurde bei Rz 104 das Wort „ sich “ ergänzt) bedeutend und werden nachfolgend dargestellt. In Rz 104 wurde bisher normiert, dass Einkünfte demjenigen zuzurechnen sind, dem auch die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Diese Einkunftsquelle kann sich auf das wirtschaftliche Eigentum , auf ein Miet- oder Nutzungsrecht , aber auch auf eine bloße Tätigkeit beziehen. Nach der neuen Regelung übt derjenige eine...