Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig
April 2016
Der Verfassungsgerichtshof hat unlängst (GZ G 606/2015-14, G 644/2015-14, G 649/2015-14 vom 9. März 2016) erkannt, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden . Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse . Entgegen der Meinung der drei Kleinunternehmer, welche den VfGH zur Prüfung der Registrierkassenpflicht angerufen haben, sieht das Gericht auch bei Kleinunternehmern durch die Registrierkassenpflicht keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung . Erfreulicherweise hat der VfGH klargestellt, dass erst die Umsätze ab 1....