Enge Freunde und langjährige Bekannte sind keine nahen Angehörigen
Juni 2014
Der Gesetzgeber stellt an die steuerliche Anerkennung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Familie schon seit jeher strenge Anforderungen . Ohne diese strengen Maßstäbe könnte durch die Gestaltung von Leistungsbeziehungen innerhalb der Verwandtschaft Einkommen verschoben werden und die vor allem durch den progressiven Steuersatz bei natürlichen Personen gegebene unterschiedliche Steuersituation ausgenützt werden („ Steuersplitting “). So könnten etwa unternehmerisch tätige Eltern auf die Idee kommen, anstelle von Taschengeld die Kinder für kleine Arbeiten im Betrieb zu bezahlen und diesen Aufwand im Betrieb Steuer mindernd geltend zu machen. Der Verwaltungsgerichtshof (GZ 2011/13/0036 vom 26.3.2014) hatte sich...