Verschärfung der Aufzeichnungspflichten der BAO ab 1. Jänner 2007
August 2006
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 wurden neben Änderungen im EStG, NoVAG, FinStrG, ASVG u.a. die Formvorschriften für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen lt. BAO verschärft. :: Grundsatz Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. :: Konkrete Maßnahmen Bareinnahmen und -ausgänge sind täglich einzeln festzuhalten. Erleichterungen sind noch auf Grund einer Verordnung des BMF zu erwarten. Bei Verwendung von Datenträgern dürfen Aufzeichnungen nicht in einer Weise veränderbar sein, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist,...