Die Ärzte-GmbH
August 2010
Anfang Juli wurde noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz zur Ärzte-GmbH im Nationalrat beschlossen. Ziel ist es, einerseits die Spitalsambulanzen zu entlasten und andererseits bessere Öffnungszeiten für den Patienten anbieten zu können. Bisher war die Gründung einer GmbH nur für bestimmte Zwecke, wie z.B. eine GmbH für Labortätigkeiten, eine GmbH für Nebentätigkeiten (Kontaktlinsen-GmbH) oder eine GmbH für Investitionen (Ordinations-Apparate) möglich. Eine reine Ordinations-GmbH als Außengesellschaft war bisher nicht berufsberechtigt. Das neue Gesetz ermöglicht nun genau dies und enthält folgende Eckpunkte: An einer Ärzte-GmbH können sich maximal sechs aktive Ärzte als...