Irrtum und Berichtigungspflicht im Abgabenverfahren
Mai 2007
:: Verhalten bei irrtümlicher Gutschrift vom Finanzamt Je nachdem, wie es zu der irrtümlichen Gutschrift gekommen ist, entweder mit oder ohne Steuerbescheid, ist folgendes Verhalten des Gutschriftempfängers zu empfehlen: Er ist nicht verpflichtet das Finanzamt auf den Irrtum aufmerksam zu machen, wenn dieser nicht auf einen Offenlegungsmangel des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist. Beruht die irrtümliche Gutschrift auf einem falschen Steuerbescheid , kann er einen Rückzahlungsantrag stellen oder anderweitig darüber verfügen. Resultiert diese Gutschrift aber z.B. aus einer - für den Steuerpflichtigen erkennbaren - Fehlbuchung , könnte ein Rückzahlungsantrag einen Betrugstatbestand darstellen. Gleiches...