Advance Ruling – Vorabstimmung mit der Finanzverwaltung möglich
Juli 2011
Durch die Einführung des Auskunftsbescheids gem. § 118 BAO (Advance Ruling) ist es seit Jänner 2011 möglich, geplante Gestaltungen bzw. Umstrukturierungen vorab mit der Finanzbehörde abzuklären, um deren steuerliche Anerkennung sicherzustellen. Die Möglichkeit der Diskussion vorab – anstelle im Nachhinein bei der Betriebsprüfung – ist auf die Bereiche Umgründungen , Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreise beschränkt. Da es in diesen Bereichen regelmäßig zu beträchtlichen steuerlichen Konsequenzen kommen kann, ist dieses neue Instrument jedenfalls zu begrüßen. Bisher waren und sind auch weiterhin Rulings mit der Finanzverwaltung möglich – im Gegensatz zu den (neuen)...