Doppeltes Pech bei Krankheit während des Zeitausgleichs
September 2013
In der heutigen Arbeitswelt haben in vielen Branchen flexible Arbeitszeiten sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers einen hohen Stellenwert eingenommen. Aus Arbeitnehmersicht besteht, wenn ein Gleitzeitmodell vorliegt, die Möglichkeit, eingearbeitete Überstunden in Form von Zeitausgleich abzubauen und vergleichbar einem Urlaub einzelne oder mehrere Tage fernab des Arbeitsplatzes zu verbringen. Die Vergleichbarkeit zwischen (Erholungs)Urlaub und Zeitausgleich hört allerdings dann auf, wenn man währenddessen krank wird oder einen Unfall erleidet. Der OGH hat nämlich unlängst (GZ 9 ObA 11/13b vom 29. Mai 2013) entschieden, dass Krankenstand während des Zeitausgleichs nicht dazu führt, dass der...