Kein periodenübergreifender Anrechnungsvortrag von ausländischen Steuern
Mai 2015
Bekanntermaßen wird eine Doppelbesteuerung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) üblicherweise dadurch vermieden , dass entweder die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen werden ( Befreiungsmethode ) oder aber z.B. Österreich als Ansässigkeitsstaat auch die ausländischen Einkünfte in die Besteuerung einbezieht, jedoch die im Ausland entrichtete Steuer anrechnet (die Anrechnungsmethode sieht regelmäßig einen Anrechnungshöchstbetrag vor). Durch die Anrechnung der ausländischen Steuer – etwa einer Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen - auf die österreichische Steuer soll sichergestellt werden, dass der ausländische Einkommensteil nicht doppelt besteuert wird....