Entgelttransparenzrichtlinie stellt hohe Anforderungen an Arbeitgeber
Juli 2026
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie aus Juni 2023 hätte bereits bis 7. Juni 2026 in österreichisches Recht umgesetzt werden müssen. Wenngleich dies in Österreich noch nicht geschehen ist und auch noch kein Begutachtungsentwurf vorliegt, enthält die Richtlinie selbst einige Anforderungen, die von den Unternehmen als Arbeitgeber besser früher als später in Angriff genommen werden sollten (z.B. Prüfung interner Entgeltstrukturen auf ihre Richtlinienkonformität, Einführung geschlechtsneutraler Stellenbewertungssysteme, Aufbau erforderlicher Dokumentationsprozesse). Zentraler Aspekt der Richtlinie ist, dass durch erhöhte Transparenz sowie schlagkräftigere Rechtsdurchsetzungsmechanismen dem Grundsatz des gleichen Entgelts für...