Bloß fiktive Reisekosten sind nicht zu ersetzen
Juni 2016
Eine Besonderheit bei Arbeitskräfteüberlassungen liegt darin, dass die wechselnden Beschäftigungsorte , an denen der Arbeitnehmer tätig ist, vom Arbeitskräfteüberlasser einseitig bestimmt werden. Es kann daher oftmals dazu kommen, dass der Arbeitnehmer weit von seinem Wohnsitz entfernt arbeitet und eine lange Heimreise auf sich nehmen muss, um das Wochenende mit seiner Familie verbringen zu können. Der Oberste Gerichtshof hatte sich unlängst (GZ 8 ObA 44/15a vom 29.3.2016) mit den kollektivvertraglichen Regelungen bei Arbeitskräfteüberlassung auseinanderzusetzen, denen zufolge dem Arbeitnehmer eine bezahlte Heimreise am Wochenende unabdingbar zu ermöglichen ist . Konkreter Anlassfall war ein Tischler mit Wohnsitz und...