BMF-Information zum Übergang der Steuerschuld bei der Reinigung von Bauwerken veröffentlicht
Februar 2011
Wie bereits in der KI 11/2010 berichtet, ist es im Zuge der Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu einer Ausweitung der für die Umsatzsteuer als Bauleistung geltenden Leistungen gekommen. Diese Änderung ist insbesondere maßgeblich für Unternehmen, die Bauleistungen erbringen bzw. mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt sind. Nach dieser Gesetzesänderung zählt seit 1.1.2011 auch die Erbringung von Reinigungsleistungen als Bauleistung . Eine Info des BMF vom 22.12.2010 erläutert nunmehr die Rechtsansicht der Finanzverwaltung hinsichtlich Ausmaß und Art von Reinigungsleistungen sowie die Voraussetzungen beim Leistungsempfänger. Ebenso wird zu möglichen durch die Änderung in der Praxis auftretenden...