Erhöhte Lebenserhaltungskosten durch Bulimie als außergewöhnliche Belastung
Oktober 2017
Der Gesetzgeber knüpft bei der steuerlichen Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung an die Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit , Zwangsläufigkeit und der wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit . Überdies dürfen die Aufwendungen nicht bereits Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben darstellen. Typischerweise davon ausgenommen sind Belastungen dann, wenn sie Aufwendungen der privaten Lebensführung sind. Allerdings können auch solche ansonsten nicht steuermindernde Aufwendungen gerade dann abgezogen werden, wenn die Bedingungen für eine außergewöhnliche Belastung erfüllt sind. Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich unlängst (GZ Ro...