Taggeld auch bei (Dienst)Reisen ohne Nächtigung als Werbungskosten
Oktober 2014
Es ist weitverbreitete Praxis , dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Dienstreisen entsprechend Taggelder steuerfrei auszahlt , selbst wenn mit der Dienstreise keine Nächtigung verbunden ist. Werden jedoch Kosten für eine beruflich bedingte Reise nicht vom Arbeitgeber erstattet, so können sie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Von einer solchen (Dienst)Reise ist – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber zahlt oder der Arbeitnehmer Werbungskosten geltend macht - dann auszugehen wenn sich der Arbeitnehmer mindestens 25km von dem Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt. Neben den Kosten für die Nächtigung können auch Kosten für den...