Neuer Sachbezug ab 2027 für E-Firmenwagen und die Rolle von Arbeitnehmerbeiträgen
August 2026
Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von E-Dienstwagen Über Jahre hinweg galten reine Elektrofahrzeuge als steuerlicher Goldstandard bei Firmenwagenmodellen. Die private Nutzung eines E-Dienstwagens war für Arbeitnehmer vollständig sachbezugsfrei. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 und der damit verbundenen Änderung der Sachbezugswerteverordnung steht nun jedoch ein Paradigmenwechsel bevor: Ab 1. Jänner 2027 soll erstmals ein steuerpflichtiger Sachbezug für Elektro-Firmenfahrzeuge eingeführt werden. Für Unternehmen gewinnt damit eine bisher oft vernachlässigte Frage erheblich an Bedeutung - können Arbeitnehmerbeiträge den neuen E-Auto-Sachbezug reduzieren? Staffelung der künftigen Sachbezugswerte Derzeit...