Fahrtkostenersatz bei rechtswidriger Kündigung
Juni 2016
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei überraschender Kündigung bzw. Entlassung durch den Arbeitgeber, ist es wirtschaftlich nur zu verständlich, dass ehestmöglich eine neue Stelle gesucht und angenommen wird. Sollte sich in einem Rechtstreit herausstellen, dass die Entlassung bzw. Kündigung ungerechtfertigt war, so hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer so zu stellen, als wäre er auch während seiner gekündigten Zeit weiterbeschäftigt worden. Allerdings ist das nachzuzahlende Gehalt um anderweitig erworbene Bezüge zu verringern, da der Arbeitnehmer bei Nichtleistung seiner vereinbarten Dienste nicht besser gestellt sein soll als bei ihrer Erbringung. Mit anderen Worten soll der...