Steuerreform kompakt V - Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer
Dezember 2015
Das neue System der Grunderwerbsteuer in der Fassung der Steuerreform 2015/2016 ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass der Grundstückswert , welcher gleichsam dem Verkehrswert entspricht, den (dreifachen) Einheitswert bei unentgeltlichen Übertragungen ablöst und somit Übertragungen von Grundstücken im Familienkreis regelmäßig mit einer höheren GrESt belastet werden. Die Neuregelungen sind auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 verwirklicht werden. Beibehalten wurde das Grundprinzip, demzufolge die GrESt grundsätzlich von der Gegenleistung zu bemessen ist. Liegt jedoch keine Gegenleistung vor - etwa im Falle einer Schenkung oder Erbschaft - so ist der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage...