Verschärfungen bei Selbstanzeigen ab Oktober
August 2014
Durch eine Selbstanzeige wird es dem Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen – ganz wichtig ist hierbei, dass die Selbstanzeige rechtzeitig erstattet wird – ermöglicht, durch Nachzahlung des zuvor verkürzten Betrags in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen (siehe auch KI 04/14). Durch die Finanzstrafgesetznovelle 2014 kommt es ab Oktober 2014 zu bedeutsamen Einschränkungen und Verschärfungen , welche auf nach dem 30. September 2014 erstattete Selbstanzeigen anzuwenden sind. Die Verschärfungen sollen allgemein zu mehr Steuerehrlichkeit führen und insbesondere bewirken, dass die Offenlegung im Rahmen einer Selbstanzeige zukünftig vollständig erfolgt und...