BFG zur Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung mit 1.000m2 Grundfläche
August 2015
Die Steuerbefreiung für den Verkauf einer Immobilie , die dem Steuerpflichtigen als Hauptwohnsitz gedient hat, stellt eine wichtige Ausnahme von der Immobilienertragsteuer dar. Schon nach der Vorgängerbestimmung im Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften war es strittig , ob dabei der gesamte Veräußerungserlös steuerfrei bleiben kann oder ob der eine Größe von 1.000m2 übersteigende Grundanteil steuerverfangen ist. Letztgenannte Begrenzung ist nach Ansicht der Finanzverwaltung (Rz 6634 der Einkommensteuerrichtlinien) anzuwenden, so dass trotz Hauptwohnsitzbefreiung bei größeren Grundstücken eine teilweise Steuerpflicht bestehen soll. Begründet wird dies damit, dass als Bauplatz für ein...