An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
Dezember 2010
Seit 2008 muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer verpflichtend vor Antritt des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden. An die Nichtmeldung bzw. verspätete Anmeldung sind Sanktionen geknüpft. Wer muss angemeldet werden? Gemäß § 33 ASVG muss jede dem ASVG unterliegende Person, egal, ob vollversichert oder teilversichert, vom Arbeitgeber vor Arbeitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Nach § 4 ASVG sind dies u.a. folgende Personen: alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte) inkl. geringfügig Beschäftigte Lehrlinge die im Betrieb unentgeltlich mitarbeitenden Kinder, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet haben und keiner anderen Erwerbstätigkeit...