Erwerbsunfähigkeit bei Selbständigen
April 2008
Der Geltungsbereich der Erwerbsunfähigkeitsbegriffe Dem Terminus entsprechen die Begriffe Invalidität und Berufsunfähigkeit bei unselbständig Erwerbstätigen. Die im folgenden dargestellten Regelungen gelten nicht für Architekten, Ingenieurkonsulenten, Rechtsanwälte und Notare und Bauern. Allgemeines zur Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit ist die Unfähigkeit, sich im Wirtschaftsleben einen regelmäßigen Erwerb zu verschaffen. Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitspension hat der Versicherte, wenn die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate andauert, die Wartezeit erfüllt ist und er noch nicht die Voraussetzungen einer Alterspension erfüllt. Nach der Rechtsprechung nehmen voraussichtliche...