Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 beschlossen
Februar 2010
Das zum Jahresende 2009 veröffentlichte Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (RÄG 2010) soll Erleichterungen für Unternehmen bringen und auch zu einer Annäherung an die Einheitsbilanz (d.h. die unternehmensrechtlichen entsprechen immer mehr den steuerlichen Bilanzierungsvorschriften) führen. Außerdem wird durch die Abschaffung diverser Wahlrechte eine höhere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse eintreten. Die Änderungen, von denen die wesentlichsten nachfolgend dargestellt sind, sind auf Jahresabschlüsse für ab dem 1. Jänner 2010 beginnende Wirtschaftsjahre anzuwenden. Erhöhte Umsatzgrenze zur Buchführungspflicht Die Rechnungslegungspflicht für Unternehmer ist entweder von...