Zeitpunkt des endgültigen Insolvenzverlustes erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
Oktober 2017
Sogenannte " internationale Schachtelbeteiligungen " i.S.d. § 10 Abs. 2 KStG haben die Besonderheit, dass Veräußerungsgewinne , Veräußerungsverluste und sonstige Wertänderungen grundsätzlich außer Ansatz bleiben , sofern nicht nach Abs. 3 zur Steuerpflicht der Beteiligung optiert wurde. Die Option zur Steuerpflicht muss bei Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr der Anschaffung der internationalen Schachtelbeteiligung oder des Entstehens einer solchen Beteiligung durch die Anschaffung zusätzlicher Anteile, ausgeübt werden. Ausgenommen von der Steuerneutralität (sofern nicht optiert wurde) sind allerdings tatsächliche und endgültige Vermögensverluste durch den...