Erhöhter Investitionsfreibetrag ab 1.11.2025
Oktober 2025
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bereits 2023 zur Förderung von Investitionen, insbesondere i.Z.m. Ökologisierung wiedereingeführt. Mit dem Investitionsfreibetrag kann mittels bestimmter getätigter Investitionen die Steuerlast für betriebliche Einkunftsarten gesenkt werden, da der Investitionsfreibetrag zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Um nun die Konjunktur weiter in die Gänge zu bringen, wurde von der Regierung angekündigt ( zu weiteren geplanten Maßnahmen siehe den Beitrag in dieser Ausgabe ), die Investitionsfreibetragssätze ab dem 1.11.2025 bis zum 31.12.2026 wie folgt zu erhöhen. IFB von 20 % (anstelle von bisher 10 %) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten...