Doch noch Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht
Juli 2016
Der VfGH konnte in der durchaus umstrittenen Registrierkassenpflicht keine Verfassungswidrigkeit erkennen (siehe auch KI 04/16). Nun ist es erfreulicherweise durch den Ministerrat doch noch zu Erleichterungen gekommen, welche besonders gemeinnützige Vereine , Vereinsfeste und die sogenannte „ Kalte-Hände Regelung “ betreffen. Bekanntermaßen tritt die Registrierkassenpflicht grundsätzlich ein, wenn die jährlichen Umsätze mehr als 15.000 € betragen und (davon) jährliche Barumsätze von mehr als 7.500 € erzielt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen als Barumsätze gelten. Erleichterungen für Vereine Feste von...