Rückholung der ausländischen Mehrwertsteuern aus 2002
April 2003
Österreichische Unternehmen können sich aus allen Ländern der EU sowie einigen nicht-EU Ländern die dort gezahlten Umsatzsteuern aus dem Jahr 2002 im sog. Vergütungsverfahren zurückholen bzw. zurückholen lassen. Dies trifft besonders auf die im Ausland in Anspruch genommenen Dienstleistungen (z.B. Messeteilnahmen und -besuche, Seminare/Konferenzen, Reisekosten/Hotels/Mietwagen, Unterauftrags- und Leiharbeiten, Beratungen, Marketing/Sponsoring, diverse Services sowie Intercompany Verrechnungen) aber auch auf gewisse Konsumationen (z.B. Bewirtung, Repräsentation, Treibstoffe, Telekommunikation) zu. Für die Antragstellung sind komplette Unterlagen (Antrag, Unternehmerbestätigung, Originalrechnungen, Listen und ggf. länderweise...