Automatische Meldung von Sonderausgaben an das Finanzamt
März 2017
Bisher mussten Sonderausgaben wie z.B. Spenden an mildtätige oder den Umweltschutz fördernde Organisationen oder der Kirchenbeitrag im Rahmen der Steuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden. Um die Spenden gegenüber dem Finanzamt gegebenenfalls nachweisen zu können, erhielt der Spender von der spendensammelnden Organisation eine Spendenbestätigung , in welcher Name und Anschrift des Spenders, der Name und die Registrierungsnummer des Spendenempfängers sowie Datum und Höhe der Spende angegeben waren. Seit Jahresbeginn 2017 gilt die automatische Übermittlung von Sonderausgaben an das Finanzamt , welche eine Verwaltungsvereinfachung für die Finanzverwaltung wie auch für die...