Einarbeiten von Fenstertagen nach dem Arbeitszeitgesetz
Juni 2018
Insbesondere in den Monaten Mai und Dezember möchten viele Arbeitnehmer die „ Fenstertage “ zwischen Feiertag und Wochenende „ einarbeiten “, um einen längeren Zeitraum freizuhaben, ohne einen zusätzlichen Urlaubstag konsumieren zu müssen. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bietet dafür gewisse Möglichkeiten, mit deren Hilfe Arbeitnehmer flexibler über die Arbeitszeit verfügen können und zugleich auf Arbeitgeberseite zuschlagspflichtige Überstunden vermieden werden; die Überstunden werden gleichsam in Zeitausgleich umgewandelt. Umverteilung der Normalarbeitszeit Das AZG sieht vor, dass durch Vereinbarung Fenstertage (d.h. ausschließlich Werktage, die vor oder nach einem Feiertag liegen)...