OGH bestätigt die Zurückbehaltung offener Raten bei Baumängeln
März 2015
Der Erwerb von Wohnungen oder Häusern direkt vom Bauträger ist regelmäßig auch dadurch gekennzeichnet, dass der Gesamtkaufpreis in Form von Kaufpreisraten bezahlt wird, welche jeweils nach Fertigstellung eines bestimmten Bauabschnitts fällig werden. Die Entscheidung, ob ein Bauabschnitt erfolgreich finalisiert wurde, obliegt üblicherweise einem für Hochbau zuständigen Ziviltechniker oder einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Bauwesen. Typische Bauabschnitte sind demnach etwa die erfolgreiche grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts an der Liegenschaft und das Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung, die Fertigstellung des Rohbaus samt Dach, die Fertigstellung der...